- die
Anfertigung von Einlagen nach Modell
- den
fixen Einbau von Einlagen nach Maß oder nach Modell
in geeignete Konfektionsschuhe
- die
orthopädische Schuhzurichtung von Konfektionsschuhen
- die
Anfertigung von orthopädischen Maßschuhen
- die
Abgabe und Anpassung von sonstigen Heilbehelfen und Hilfsmitteln,
die der Orthopädischen Fuß- und Beinversorgung
dienen
- Druckmessung
(mit Trittspur oder elektronisch) und Ganganalys
- die Beratung über
die Verwendung geeigneter Konfektionsschuhe.
Beibringung von
Konfektionsschuhen
Konfektionsschuhe
sind als Bekleidung zu werten und stellen keine Leistung der
Krankenversicherung dar. Für die Aufnahme der losen Einlagen
oder eine orthopädische Schuhzurichtung sind vom Patienten
geeignete Konfektionsschuhe beizubringen.
Die Konfektionsschuhe
müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Sie müssen
neu oder neuwertig sein
über ein stabiles Gelenk und über
eine stabile Hinterkappe bzw. eine gleichwertige Stabilität
verfügen.
- Das Obermaterial
muss aus Leder bestehen,
- gefüttert
sein,
-
die Sohle aus Leder, Gummi oder Kunststoff.
-
Die Absatzhöhe muss der jeweiligen Versorgung angepasst
bzw. anpassbar sein.
-
Sie müssen ausreichend Raum für Zehen haben.
-
der Fersenraum muss dem Versorgungsziel entsprechen.
Die orthopädische
Schuhzurichtung von Konfektionsschuhen, die nicht alle vorstehenden
Kriterien erfüllen, ist nur dann zulässig, wenn dies
in Hinblick auf einen definierten Einsatzbereich bzw. ein definiertes
Einsatzziel begründet und technisch möglich ist
Einlagen können
stützen, korrigieren und betten. Ein völlige Trennung
dieser drei Funktionen ist nie möglich, da sie ineinander
übergehen. Die Korrektur von Fehlern am Konfektionsschuh
ist nicht die Aufgabe der Einlage. Bei korrigierenden Einlagen
ist die Fläche, die für die Druckverteilung zur Verfügung
steht, von Bedeutung. Ist die Fläche zu klein, wird durch
den hohen Druck die Korrektur nicht getragen. Üblicherweise
ist die maximale Korrektur beim Erwachsenen jene zwischen der
Form des Fußes im unbelasteten und belasteten Zustand.
Eine darüber hinausgehende Formkorrektur setzt einen beweglichen
Fuß beim jugendlichen Patienten voraus.
Die standardisierte
Form der Brandsohlen und seine Längenmessung der Füße
lässt bei der entsprechenden Auswahl von vorgefertigten
Rohlingen eine ausreichende Passgenauigkeit der Einlagen erzielen,
es lassen sich auch geringe individuelle Anpassungen und Korrekturen
durchführen. Damit ist der therapeutische Effekt von derartigen
Serieneinlagen für einfache Versorgungen ausreichend.
Einlagen nach Maß
Zur Anfertigung von
Maß-Einlagen muss der Orthopädieschuhmacher zumindest
eine Trittspurzeichnung mit Umrisszeichnung anfertigen, um damit
Größe und Breite genau festlegen zu können und
etwaige Entlastungen an der Einlage zu positionieren. Zur Korrektur
der Wölbung ist zusätzlich ein Abdruck beider Füße
mit Schaumstoff notwendig.
Einlagen nach Modell
Bei Formfehlern oder
schwer korrigierbaren Fehlformen bedarf es neben der Anfertigung
einer Trittspurzeichnung zusätzlich der Herstellung eines
Modellverbandes, um die individuelle Fertigung dem therapeutischen
Zweck entsprechend sicherzustellen. Ein Modellverband ist ein
über den Fuß in Korrektur angelegter Verband aus
abbindendem, formstabilem Material (dzt. Gips), der die gewünschte
Form für ein Modell sicherstellt. Da der fertige Verband
keine Information über den ausgeübten Korrekturdruck
ablesen lässt, sollten für eine optimale, aber verträgliche
Korrektur Modellverband und Modell von derselben Person angefertigt
werden. Die Modellabnahme mit Schaum entspricht keinem Modellverband,
weil das Maß der Korrektur nicht ausreichend beurteilbar
ist. Unter Modell versteht man einen nach dem oder vom Modellverband
gewonnenen Formkörper, der als Grundlage für die Fertigung
einer Einlage dient. Nötigenfalls ist somit ein Positivmodell
anzufertigen.
Die individuelle Form ist so zu wählen, dass eine Zunahme
der Fehlstellung bei Belastungen objektiv verhindert wird. Durch
die Verwendung des Tragenden Materials auch in der Ferse ist
die Form so weit festgelegt, dass die Einlage nur bei entsprechender
Absatzhöhe wirken kann.
Orthopädische
Zurichtung von Konfektionsschuhen
Die orthopädische
Schuhzurichtung ist die Erweiterung bzw. die Ergänzung
von Konfektionsschuhen um Elemente, die eine Funktionsverbesserung
für sich allein oder in Verbindung mit Einlagen bringen.
Änderungen können im Sohlenbereich, am Absatz, im
Schaftbereich oder im Innenraum wirken.
Einbau von Kopieeinlagen
in den Konfektionsschuh
Grundsätzlich
ist eine Versorgung mit losen Einlagen anzustreben. Der fixe
Einbau von Kopieeinlagen ist erforderlich, wenn wegen der Fußform,
der spezifischen Funktionsstörung oder eines speziellen
Einsatzbereiches die Unterbringung von losen Einlagen im Konfektionsschuh
nicht möglich oder therapeutisch nicht Sinnhaft ist.
Die Anfertigung von
orthopädischen Maßschuhen ist indiziert, wenn mit
den vorbeschriebenen Maßnahmen einer Einlagenversorgung
oder der orthopädischen Zurichtung von Konfektionsschuhen
das Versorgungsziel nicht oder nur unzulänglich erreicht
werden kann. Das ist dann der Fall, wenn auf Grund von Fußfehlformen
auf dem einschlägigen Markt kein passender Konfektionsschuh
zur Verfügung steht oder dieser keine ausreichende Stabilität
bietet bzw. Stütz- und/oder Bettungselemente zur Versorgung
notwendig sind, die in den Konfektionsschuh nicht eingebaut
werden können.
Orthopädische Maßschuhe werden über einen für
den jeweiligen Fuß individuell nach Gipsmodell angefertigten
Leisten gearbeitet. Die orthopädische Ausgestaltung ergibt
sich aus der gewünschten Korrektur bzw. Stützung oder
Bettung und den sonstigen ärztlich verordneten Therapiezielen.
Der Innenschuh enthält
alle orthopädischen Elemente und Funktionen, die ansonsten
in den orthopädischen Maßschuh einzuarbeiten sind.
Sie sind sinnvoll einzusetzen:
- bei
mittel- bis hochgradigen Beinverkürzungen,
- bei
Vorfußverlust, Mittelfuß- oder Pirogoff-Stumpf,
-
bei Lähmungen,
-
bei hochgradigen Fußdeformitäten,
- nach
Fußwurzelfrakturen,
-
bei hochgradiger schmerzhafter Bewegungseinschränkung
im Sprunggelenk.
Bei der Erstanfertigung
ist eine Koordinierung zwischen dem verschreibenden Arzt und
dem Orthopädieschuhmacher zu empfehlen.
Orthesen sind nach Möglichkeit so anzufertigen, dass sie
in - allenfalls durch orthopädische Zurichtung adaptierten
- Konfektionsschuhen getragen werden können. Kann dieses
Ziel nicht erreicht werden, bieten konfektionierte Orthesenschuhe
eine Alternative, bevor man die Anfertigung von orthopädischen
Maßschuhen in Erwägung zieht.
Orthesenschuhe sind industriell gefertigte Spezialschuhe mit
ausreichendem Raum zur Aufnahme von Innenschuhen, orthopädischen
Apparaten oder Schienenversorgungen. Erforderlichenfalls sind
sie an Stellen, die durch Bestandteile der Grundversorgung einem
erhöhten Verschleiß ausgesetzt sind, entsprechend
zu verstärken.
Therapieschuhe
Therapieschuhe sind
industriell gefertigte Spezialschuhe mit definierten, vorgegebenen
Korrektur- und Stützelementen, die dem individuellen Versorgungsziel
anzupassen sind. Die Therapieschuhe müssen somit im konkreten
Einzelfall zur Behandlung eines manifesten Krankheitsbildes
eingesetzt werden. Konfektionsschuhe mit einer lediglich allgemeinen
Empfehlung zur prophylaktischen Verwendung bei bestimmten Gesundheitsstörungen,
wie beispielsweise "Diabetikerschuhe" oder "Rheumatikerschuhe"
sind keine Therapieschuhe im engeren Sinn; sie sind somit, wenn
sie eine orthopädische Schuhzurichtung erfahren, vom Patienten
beizubringen.
Therapieschuhe sind :
- Sprunggelenksstabilisierungschuhe
mit eingearbeiteten, herausnehmbaren und individuell anpassbaren
Schaftversteifungselementen;
- Korrekturschuhe
zur Klump- und Sichelfußbehandlung bzw. Nachbehandlung;
-
Verbandschuhe mit erweitertem Innenraum und individuell regulierbaren
Verschlüssen nach Operationen oder bei Fußdefekten;
-
Vorfuß- oder Rückenfußentlastungsschuhe zur
Mobilisation nach Operationen oder bei schweren Vorfuß-
oder Fersendefekten.
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